AGB's

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Büro Optimal Pöhlmann GmbH
Zum Kottland 17 · 46414 Rhede

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen für den kaufmännischen Verkehr, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. Für den nichtkaufmännischen Verkehr gilt §1 der nachfolgenden Bedingungen sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen gemäß BGB.

§ 1 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Konstruktionsänderungen, Strukturabweichungen in der  Holzmaserung sowie geringfügige, für den Kunden zumutbare Abweichungen im Design oder in der Farbtönung bleiben vorbehalten.

§ 2 Lieferzeiten

Falls wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Bestellung auf Abruf muss der Abruf mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen. Wir sind zu Teillieferungen in für den Kunden zumutbarem Umfang berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Höhere Gewalt

Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unserem Vorlieferanten und deren Auswirkungen verlängern die Laufzeit entsprechend; dies gilt insbesondere für Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen. Zum Rücktritt
ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der verlängerten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt, und eine angemessene Nachfrist setzt und wir nicht innerhalb dieser Nachfrist liefern.

§ 4 Versand

Die Art der Versendung und der Lieferung der Ware erfolgt nach unserem Ermessen.

§ 5 Gefahrenübergang

Sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben oder dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr auf den Kunden über. Verfügt der Kunde nicht umgehend über versand- oder lieferbereit gemeldete Ware, so lagern wir sie auf dessen Kosten ein. Für die Kosten der Lagerung berechnen wir 1% des Rechnungsbetrages pro Monat. Diese Lagerkosten sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein geringerer Kostenaufwand nachgewiesen wird.

§ 6 Preise

Die Preise sind Festpreise zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen der Lohn- und Transportkosten sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen.

§ 7 Zahlungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Ein  Zurückbehaltungsrecht wegen Ansprüchen aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen und kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

§ 8 Eigentum

Die Sache bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis in unserem Eigentum. Bei Verbindungen mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Materialien. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im voraus sicherheitshalber an uns ab. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er die abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen darf er nur mit unserer schriftlichen Zustimmung vornehmen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 9 Mängelansprüche

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für sonstige Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sie beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden, beträgt die Frist fünf Jahre. Dies gilt auch, soweit Mängel der Sache zu einem Mangel am Bauwerk führen. Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen oder Lieferungen als mangelhaft, richtet sich unsere Gewährleistungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt allerdings mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen kann. Wir werden die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei berechtigter Beanstandung sind wir verpflichtet, die
zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

§ 10 Stornierung / Schadenersatzansprüche

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/ oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn von uns ein höherer oder vom Kunden ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rhede. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bocholt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Warenverkauf (CISG). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: 08/2012